Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Rethra Kellerei GmbH
1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1.2
Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die
Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.
1.3 Für Vollkaufleute im Sinne des Gesetzes gilt
Neubrandenburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand.
1.4
Gültig sind immer die aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertrages.
2. Angebot, Angebotsunterlagen
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der
Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande. Bei sofortiger Lieferung ab Lager
erfolgt keine Auftragsbestätigung.
2.3 An Abbildungen,
Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
3. Preise
3.1
Die in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend. Sie
gelten ab Werk und schließen, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, Transportkosten nicht mit ein. Sie gelten
ausschließlich ohne Mwst.
3.2 Durch das Erscheinen einer
neuen Preisliste wird die vorangegangene ungültig.
3.3 Alle
Lieferungen werden zu den Preisen, die am Tage des Zustandekommens
des Liefervertrages gültig sind, berechnet.
3.4 Im Einzelfall
als verbindlich bezeichnete Preise für ein Angebot gelten nur
für das einzelne Angebot. Nachbestellungen gelten als neue
Aufträge und müssen neu verhandelt werden.
4. Lieferung
4.1
Lieferungen erfolgen bei Verfügbarkeit in der Regel kurzfristig
ab Lager Neubrandenburg, Teillieferungen vorbehalten.
4.2 Die von
uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die
Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
4.3
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
oder anderer, von uns nicht zu vertretender unvorhersehbarer
Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige
Aussperrung – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die
Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der
Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Wenn die
Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach
Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Ein Recht auf Schadensersatz steht dem Besteller
nicht zu.
4.5 Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen in
zumutbarem Umfang berechtigt.
4.6 Wünscht der Besteller die
Lieferung per Schnelllieferdienst, so werden ihm die zusätzlich
entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
4.7 Die Art des
Verpackens und Versendens liegt in unserem Ermessen. Die Kosten für
die Rücksendung der Transportverpackung gehen zu Lasten des
Bestellers.
4.8 Lieferungen ins Ausland werden grundsätzlich
ab Werk Neubrandenburg versendet. Zollgebühren und Nebenkosten
übernehmen wir nicht.
4.9 Rücksendungen müssen in
jedem Fall - auch bei Falschlieferung - mit uns vereinbart werden.
Andernfalls sind wir berechtigt die Annahme zu verweigern. Der
Versand muss frei erfolgen; bei Schuldhaftigkeit werden die
Versandkosten von uns erstattet.
5. Gefahrenübergang, Versicherung
5.1
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw.
zwecks Versendung unser Werklager verlassen hat.
5.2 Ohne die
Voraussetzung der Ziffer 5.1 geht die Gefahr auf den Besteller dann
über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
5.3 Bitte
hierzu besonders Ziffer 11. Transportschäden beachten.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Wenn nicht anders vereinbart sind Zahlungen nach Auftragsbestätigung
und Rechnungslegung der Proforma-Rechnung ohne Abzug fällig.
7.
Qualität, Gewährleistung
7.1
Handelsübliche, geringfügige Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen
Unterlagen und von Mustern bleiben – soweit die Interessen des
Bestellers dadurch nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt
werden – vorbehalten. Entsprechendes gilt für geringfügige
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts.
7.4
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen
Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Bei
Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. 8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere
sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen sind, bzw. bis zur Einlösung
aller Wechsel und Schecks. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder
sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung
aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 9.
Datenverarbeitung
9.1
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem
Besteller betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. 10.
Transportschäden
10.1
Für Transportschäden - auch für verdeckte - haften
nicht wir, sondern der betreffende Transportführer (Spedition,
Bahn, Post oder Paketdienst). 11.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
11.1
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie
für die Zahlung durch den Besteller ist für beide Teile
ausschließlich Neubrandenburg. Stand
01.08.2008
6.2 Bei Vereinbarung von Zahlungszielen sind wir berechtigt,
gegenüber dem Besteller vom Fälligkeitstag an Zinsen in
Höhe von 3 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen, unbeschadet
etwaiger anderer darüber hinausgehender
Schadensersatzansprüche.
6.3 Wechsel oder Schecks werden nur
aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Sie gelten
nicht als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto.
Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer tatsächlichen
Einlösung als Bezahlung. Bei der Einlösung anfallende
Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
6.4 Sämtliche
durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen,
Inkassogebühren und dergleichen werden wir dem Besteller in
Rechnung stellen.
6.5 Die Zurückbehaltung von Zahlungen
aufgrund von uns bestrittener und nicht rechtskräftig
festgestellter Gegensprüche ist nicht statthaft.
6.6 Unsere
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) lautet: DE812717563.
Unsere SWIFT- und IBAN-Adressen und Bankverbindungen lauten
folgendermaßen:
Inland:
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
BLZ: 15050200
Ktn: 3010449002
Export:
Deutsche Bank Neubrandenburg
IBAN: DE68130700000400302600
SWIFT: DEUTDEBB150
7.2 Mängelrügen sind vom Besteller
unverzüglich nach Wareneingang schriftlich zu erklären.
Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für Mängel und
Fehlmengen, die nicht rechtzeitig gerügt werden, ist unsere
Haftung ausgeschlossen.
7.3 Fehlmengen werden bei rechtzeitiger
Anzeige nachgeliefert. Im Falle berechtigter Sachmängel
beschränkt sich das Recht des Bestellers zunächst darauf,
innerhalb angemessener Frist kostenfrei Ersatzlieferung der von uns
gelieferten Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware unter
Beachtung von Ziffer 4.9 zu verlangen. Ist eine Mängelbeseitigung
oder eine Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht erfolgt,
so kann der Besteller insoweit Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7.5 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das
Folgeschadensrisiko umfassende Eigenschaftszusicherung vorliegt und
der Schaden auf ihrem Fehlen beruht.
7.6 Sämtliche Ansprüche
des Bestellers wegen Schlecht- oder Falschlieferung oder Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten verjähren 6 Monate nach
Gefahrenübergang, und zwar gleichgültig, auf welchem
Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen.
7.7
Durch Mängelrügen wird die Fälligkeit der Zahlung -
auch von Teilbeträgen - nicht berührt. Der Käufer hat
auch nicht das Recht, die Zahlung zurückzuhalten.
7.8 Unsere
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.9
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.2
Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Andere Verfügungen,
insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind nicht zulässig.
8.3 Die Be- oder Verarbeitung von unter
unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt in unserem
Auftrag, ohne dass dadurch Verpflichtungen für uns entstehen.
Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Ware in der Höhe des Wertes
unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.
8.4 Der Besteller
ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl und Feuer zu
versichern und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche gilt für die
durch Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Sachen.
8.5
Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
bei Pfändung, hat der Besteller in geeigneter Weise auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen.
8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurück zu verlangen, die Befugnis zur Veräußerung
im ordentlichen Geschäftsgang (Ziffer 8.2 Satz 1) zu widerrufen.
In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware
durch uns liegt Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir
dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme
der Vorbehaltsware sind wir unter Anrechnung des Erlöses –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers zur Verwertung der Vorbehaltsware
berechtigt.
8.7 Übersteigt der Wert der bestehenden
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind
wir auf schriftliches Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe
verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten richtet
sich nach unserer Wahl.
10.2 Eingehende Sendungen sofort auf
Vollständigkeit und Beschaffenheit überprüfen. Für
nicht vollständige oder beschädigte Sendungen darf keine
Quittung bzw. nur eine eingeschränkte/vorbehaltliche Quittung
erteilt werden.
10.3 Der Transportführer muss spätestens
nach 3 Tagen (Post innerhalb 24 Stunden) benachrichtigt werden. Ware
und Verpackung müssen bis zur Schadensaufnahme unverändert
belassen werden. Wir schicken Ihnen ggf. Ersatz.
10.4 Sollten Sie
uns Ihre Ansprüche übertragen wollen, so benötigen wir
von Ihnen das Frachtdokument, eine Schadensbeschreibung und eine
Abtretungserklärung
11.2 Gerichtsstand ist für
beide Parteien das für Neubrandenburg zuständige Gericht
oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des
Bestellers zuständige Gericht.
11.3 Für die
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt
deutsches Recht.
11.4 Allein verbindliche Vertragssprache ist
Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Verträge außer in
Deutsch auch in einer anderen Sprache abgefasst sind.



