Rethra-Kellerei GmbH
Die Kellerei im Stargarder Land

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Rethra Kellerei GmbH

1. Gültigkeit der Bedingungen

1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Geschäftsbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1.2 Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3 Für Vollkaufleute im Sinne des Gesetzes gilt Neubrandenburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand.
1.4 Gültig sind immer die aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertrages.

2. Angebot, Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei sofortiger Lieferung ab Lager erfolgt keine Auftragsbestätigung.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise

3.1 Die in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk und schließen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Transportkosten nicht mit ein. Sie gelten ausschließlich ohne Mwst.
3.2 Durch das Erscheinen einer neuen Preisliste wird die vorangegangene ungültig.
3.3 Alle Lieferungen werden zu den Preisen, die am Tage des Zustandekommens des Liefervertrages gültig sind, berechnet.
3.4 Im Einzelfall als verbindlich bezeichnete Preise für ein Angebot gelten nur für das einzelne Angebot. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge und müssen neu verhandelt werden.

4. Lieferung

4.1 Lieferungen erfolgen bei Verfügbarkeit in der Regel kurzfristig ab Lager Neubrandenburg, Teillieferungen vorbehalten.
4.2 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
4.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Recht auf Schadensersatz steht dem Besteller nicht zu.
4.5 Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
4.6 Wünscht der Besteller die Lieferung per Schnelllieferdienst, so werden ihm die zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
4.7 Die Art des Verpackens und Versendens liegt in unserem Ermessen. Die Kosten für die Rücksendung der Transportverpackung gehen zu Lasten des Bestellers.
4.8 Lieferungen ins Ausland werden grundsätzlich ab Werk Neubrandenburg versendet. Zollgebühren und Nebenkosten übernehmen wir nicht.
4.9 Rücksendungen müssen in jedem Fall - auch bei Falschlieferung - mit uns vereinbart werden. Andernfalls sind wir berechtigt die Annahme zu verweigern. Der Versand muss frei erfolgen; bei Schuldhaftigkeit werden die Versandkosten von uns erstattet.

5. Gefahrenübergang, Versicherung

5.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Werklager verlassen hat.
5.2 Ohne die Voraussetzung der Ziffer 5.1 geht die Gefahr auf den Besteller dann über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
5.3 Bitte hierzu besonders Ziffer 11. Transportschäden beachten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Wenn nicht anders vereinbart sind Zahlungen nach Auftragsbestätigung und Rechnungslegung der Proforma-Rechnung ohne Abzug fällig.
6.2 Bei Vereinbarung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, gegenüber dem Besteller vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 3 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen, unbeschadet etwaiger anderer darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche.
6.3 Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Sie gelten nicht als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung als Bezahlung. Bei der Einlösung anfallende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
6.4 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen werden wir dem Besteller in Rechnung stellen.
6.5 Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegensprüche ist nicht statthaft.
6.6 Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) lautet: DE812717563.
Unsere SWIFT- und IBAN-Adressen und Bankverbindungen lauten folgendermaßen:

Inland: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
BLZ: 15050200
Ktn: 3010449002
Export: Deutsche Bank Neubrandenburg
IBAN: DE68130700000400302600
SWIFT: DEUTDEBB150

7. Qualität, Gewährleistung

7.1 Handelsübliche, geringfügige Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen und von Mustern bleiben – soweit die Interessen des Bestellers dadurch nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden – vorbehalten. Entsprechendes gilt für geringfügige Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts.
7.2 Mängelrügen sind vom Besteller unverzüglich nach Wareneingang schriftlich zu erklären. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für Mängel und Fehlmengen, die nicht rechtzeitig gerügt werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.3 Fehlmengen werden bei rechtzeitiger Anzeige nachgeliefert. Im Falle berechtigter Sachmängel beschränkt sich das Recht des Bestellers zunächst darauf, innerhalb angemessener Frist kostenfrei Ersatzlieferung der von uns gelieferten Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware unter Beachtung von Ziffer 4.9 zu verlangen. Ist eine Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht erfolgt, so kann der Besteller insoweit Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Bei Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.5 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko umfassende Eigenschaftszusicherung vorliegt und der Schaden auf ihrem Fehlen beruht.
7.6 Sämtliche Ansprüche des Bestellers wegen Schlecht- oder Falschlieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten verjähren 6 Monate nach Gefahrenübergang, und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen.
7.7 Durch Mängelrügen wird die Fälligkeit der Zahlung - auch von Teilbeträgen - nicht berührt. Der Käufer hat auch nicht das Recht, die Zahlung zurückzuhalten.
7.8 Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.9 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind, bzw. bis zur Einlösung aller Wechsel und Schecks. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8.2 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.
8.3 Die Be- oder Verarbeitung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass dadurch Verpflichtungen für uns entstehen. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware in der Höhe des Wertes unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.
8.4 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl und Feuer zu versichern und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche gilt für die durch Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Sachen.
8.5 Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Besteller in geeigneter Weise auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu verlangen, die Befugnis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang (Ziffer 8.2 Satz 1) zu widerrufen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir unter Anrechnung des Erlöses – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Bestellers zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt.
8.7 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf schriftliches Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten richtet sich nach unserer Wahl.

9. Datenverarbeitung

9.1 Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

10. Transportschäden

10.1 Für Transportschäden - auch für verdeckte - haften nicht wir, sondern der betreffende Transportführer (Spedition, Bahn, Post oder Paketdienst).
10.2 Eingehende Sendungen sofort auf Vollständigkeit und Beschaffenheit überprüfen. Für nicht vollständige oder beschädigte Sendungen darf keine Quittung bzw. nur eine eingeschränkte/vorbehaltliche Quittung erteilt werden.
10.3 Der Transportführer muss spätestens nach 3 Tagen (Post innerhalb 24 Stunden) benachrichtigt werden. Ware und Verpackung müssen bis zur Schadensaufnahme unverändert belassen werden. Wir schicken Ihnen ggf. Ersatz.
10.4 Sollten Sie uns Ihre Ansprüche übertragen wollen, so benötigen wir von Ihnen das Frachtdokument, eine Schadensbeschreibung und eine Abtretungserklärung

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlung durch den Besteller ist für beide Teile ausschließlich Neubrandenburg.
11.2 Gerichtsstand ist für beide Parteien das für Neubrandenburg zuständige Gericht oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Bestellers zuständige Gericht.
11.3 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht.
11.4 Allein verbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Verträge außer in Deutsch auch in einer anderen Sprache abgefasst sind.

Stand 01.08.2008